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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der dawox GmbH („valid.at“) und Organisationen, die über valid.at Nachweise registrieren („Aussteller“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Die Prüfung von Nachweisen ist für alle kostenlos und ohne Vertrag möglich.

2. Leistungen

valid.at stellt eine Plattform bereit, auf der Aussteller Nachweise registrieren, als PDF mit QR-Code erzeugen und widerrufen können. Zu jedem Nachweis gibt es eine öffentliche Prüfseite. Der Umfang richtet sich nach dem gewählten Paket; je nach Paket gehören Erinnerungen an Inhaber und Arbeitgeber vor Ablauf, eine Übersicht für Arbeitgeber über die Nachweise ihrer Mitarbeitenden und eine Schnittstelle zum Ausstellen aus eigenen Systemen dazu. Der Aussteller kann weitere Personen mit eigenem Zugang einladen.

3. Was valid.at bestätigt

valid.at bestätigt ausschließlich, dass der genannte Aussteller den Nachweis mit diesem Inhalt registriert hat, und zeigt, ob er widerrufen ist. Für die inhaltliche Richtigkeit haftet der Aussteller. Das steht auch auf jeder Prüfseite. valid.at ist kein Vertrauensdiensteanbieter im Sinne der eIDAS-Verordnung.

4. Freischaltung und Pflichten des Ausstellers

  • Vor der Freischaltung prüft valid.at die Identität des Ausstellers anhand von Firmenbuch, Handelsregister oder einem vergleichbaren Register.
  • Der Aussteller registriert nur Nachweise, die er selbst ausgestellt hat und deren Inhalt zutrifft.
  • Er informiert die Inhaber, dass ihr Nachweis über valid.at öffentlich prüfbar ist.
  • Er gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, keine Geburtsdaten und keine Noten ein.
  • Er hält Zugangsdaten und Schlüssel für die Schnittstelle geheim, schützt die E-Mail-Postfächer, an die Anmeldecodes gehen, entfernt Zugänge von Personen, die nicht mehr für ihn tätig sind, und meldet Missbrauch unverzüglich. Was eingeladene Personen oder Systeme mit seinen Schlüsseln tun, gilt als sein Handeln.
  • Bei Anzeichen für Missbrauch oder eine fremde Übernahme darf valid.at einzelne Zugänge sperren, bis die Sache geklärt ist. Die Sperre und ihr Grund stehen im Protokoll des Ausstellers.
  • Gibt er die E-Mail-Adresse eines Arbeitgebers an, stellt er sicher, dass er sie für Erinnerungen verwenden und dem Arbeitgeber den Nachweis in dessen Übersicht zeigen darf.
  • Er besitzt die Rechte an dem Logo, das er hochlädt.
  • Text und Schaltfläche, die er im Paket Enterprise auf seinen Prüfseiten zeigt, sind sachlich, erwecken nicht den Eindruck einer Aussage von valid.at und führen nicht zu Seiten, die Prüfseiten nachahmen. Andernfalls darf valid.at das Design zurücksetzen.

5. Widerruf statt Löschung

Registrierte Nachweise werden nicht gelöscht, sondern bei Bedarf widerrufen. Ein Widerruf ist sofort auf der Prüfseite sichtbar. Löschen kann einen Nachweis nur valid.at, wenn der Aussteller es aus datenschutzrechtlichen Gründen verlangt (Abschnitt 10); die Prüfseite zeigt dann „Gelöscht“. Nach Vertragsende bleiben bereits registrierte Nachweise ein Jahr lang prüfbar, damit Nachweise im Umlauf ihren Wert behalten.

6. Preise und Abrechnung

Es gelten die Preise laut Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Pakete werden jährlich im Voraus verrechnet. Nachweise über dem Kontingent eines Pakets kosten 0,50 € je Stück und werden mit Ende der Laufzeit verrechnet. Das Paket Start ist kostenlos und auf 25 Nachweise pro Kalenderjahr begrenzt.

7. Laufzeit und Kündigung

Kostenpflichtige Pakete laufen ein Jahr und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Das Paket Start kann jederzeit beendet werden.

8. Verfügbarkeit

valid.at bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber außerhalb einer gesonderten Vereinbarung (Paket Enterprise) keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

9. Haftung

Die Haftung von valid.at ist ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist. Ausgenommen sind Schäden, die valid.at vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sowie Personenschäden. valid.at haftet insbesondere nicht für den Inhalt der Nachweise und nicht für Entscheidungen, die Dritte auf Grund einer Prüfung treffen; dafür ist der Aussteller verantwortlich.

10. Auftragsverarbeitung

Soweit valid.at personenbezogene Daten im Auftrag des Ausstellers verarbeitet, gilt dieser Abschnitt als Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit der Annahme dieser Bedingungen geschlossen. Der Aussteller ist Verantwortlicher, valid.at ist Auftragsverarbeiter.

Gegenstand, Art, Zweck und Dauer

valid.at speichert Nachweise, zeigt sie auf öffentlichen Prüfseiten an, erzeugt PDFs, verarbeitet Widerrufe, benachrichtigt auf Wunsch die Inhaber per E-Mail, erinnert auf Wunsch Inhaber und Arbeitgeber vor Ablauf und zeigt Arbeitgebern, deren Adresse der Aussteller hinterlegt hat, diese Nachweise in einer Übersicht. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Vertrag und die Prüfbarkeit nach Abschnitt 5.

Daten und Betroffene

Betroffen sind die Inhaber der Nachweise und, wenn angegeben, Ansprechpersonen bei ihren Arbeitgebern. Verarbeitet werden Name, auf Wunsch die E-Mail-Adresse des Inhabers und des Arbeitgebers, Art des Nachweises, Ausstellungs- und Ablaufdatum, interne Nummer, Zusatztext, PDF oder dessen Prüfwert, die Einstellung zur Namensanzeige und Abbestellungen von Erinnerungen.

Pflichten von valid.at

  • valid.at verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Ausstellers. Weisungen sind diese Bedingungen und die Aktionen des Ausstellers im Konto und über die Schnittstelle, etwa Ausstellen, Importieren, Widerrufen und das Einstellen von Erinnerungen. Hält valid.at eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Aussteller darauf hin.
  • Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • valid.at trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: verschlüsselte Übertragung (HTTPS mit HSTS), Passwörter nur als Hash, Pflicht zur Zwei-Faktor-Anmeldung mit Code per E-Mail oder Authenticator-App, verschlüsselt gespeicherte Schlüssel der Authenticator-App, digitale Signatur jedes Eintrags, Protokollierung von Änderungen, Begrenzung von Abfragen, tägliche Datensicherung, laufende Sicherheitsupdates und Zugriff auf Server und Verwaltung nur durch berechtigte Personen der dawox GmbH.
  • valid.at unterstützt den Aussteller bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO in angemessenem Umfang.
  • Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet valid.at dem Aussteller unverzüglich.
  • Verlangt der Aussteller aus datenschutzrechtlichen Gründen die Löschung einzelner Nachweise, löscht valid.at sie. Nach Ende der Prüfbarkeit nach Abschnitt 5 löscht valid.at alle Daten des Ausstellers, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Wunsch stellt valid.at sie vorher in einem gängigen Format bereit.
  • valid.at stellt dem Aussteller alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis dieser Pflichten nötig sind, und ermöglicht Überprüfungen nach rechtzeitiger Ankündigung.

Unterauftragsverarbeiter

Der Aussteller genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter: sourceWAY GmbH, Aachen, Deutschland für das Hosting und Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg, mit Verarbeitung im Rechenzentrum Irland für den Versand von E-Mails. valid.at kündigt neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail an. Der Aussteller kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und in diesem Fall den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. valid.at verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Pflichten. Die Daten werden in der EU verarbeitet.

11. Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, auch für Aussteller mit Sitz in Deutschland. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch.