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Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: September 2026

valid.at soll für alle Menschen nutzbar sein: mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung, Sprachsteuerung und in heller oder dunkler Darstellung. Das gilt für die Webseite, die Prüfseiten, die Inhaberseite, den Bereich für Aussteller und die PDF-Nachweise, die valid.at erzeugt.

Anforderungen

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA, die auch der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegen, und für PDF-Dokumente die Norm PDF/UA-1 (ISO 14289-1). valid.at setzt diese Anforderungen freiwillig um.

Stand der Vereinbarkeit

Die Webseite ist wegen der unten genannten Einschränkungen teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.

Was umgesetzt ist

  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist immer sichtbar.
  • Ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt; Überschriften und Bereiche geben der Seite eine klare Struktur.
  • Texte und Bedienelemente erfüllen die Kontrastanforderungen in heller und dunkler Darstellung.
  • Der Status eines Nachweises wird nie nur über Farbe vermittelt, sondern immer auch mit Symbol und Wort.
  • Alle Formularfelder sind beschriftet; Fehlermeldungen sind mit dem jeweiligen Feld verknüpft und werden angesagt.
  • Die Seiten lassen sich auf 400 % vergrößern, ohne dass waagrecht gescrollt werden muss.
  • Bewegungen werden abgeschaltet, wenn das Betriebssystem reduzierte Bewegung verlangt.
  • Die Anmeldung kommt ohne Rätsel oder Merkaufgaben aus: Passwortmanager und das Einfügen von Codes funktionieren.
  • Grafiken haben Textalternativen; QR-Codes nennen die Kurzadresse im Klartext.
  • PDF-Nachweise aus der Vorlage von valid.at sind barrierefrei nach PDF/UA-1: Sie sind getaggt, haben eine feste Lesereihenfolge, Sprache und Titel, und Logo sowie Prüfsiegel haben Textalternativen. Der Link zur Prüfseite im PDF ist beschriftet und mit der Tastatur erreichbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Der QR-Code setzt eine Kamera voraus. Stattdessen kann der Kurzcode auf valid.at/pruefen eingetippt werden.
  • Badges und Plaketten zum Herunterladen sind Grafiken für den Druck. Die Kurzadresse steht darauf und auf der Detailseite des Nachweises im Klartext.
  • Logos, Zusatztexte und PDFs, die Aussteller selbst hochladen oder in eigenen Vorlagen gestalten, liegen in deren Verantwortung. Die Angaben daraus stehen barrierefrei auf der Prüfseite des Nachweises.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung: automatisierte Prüfung aller Seiten mit axe-core in heller und dunkler Darstellung, Prüfung der Farbkontraste, Bedienung mit der Tastatur, Darstellung bei 320 Pixel Breite und Prüfung der PDF-Nachweise mit veraPDF gegen PDF/UA-1.

Barrieren melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer anderen Form brauchen, schreiben Sie uns an office@valid.at oder über das Kontaktformular. Wir melden uns so rasch wie möglich.